Nächste Runde eröffnet: Ripple legt Berufung gegen die Berufung ein
Der mittlerweile in eine Never-Ending-Story ausartende Kampf Ripple vs. SEC geht in die nächste Runde – wieder einmal. Ripple Labs hat einen Antrag (Formular C) beim United States Court of Appeals eingereicht und damit auf die kürzlich eingelegte Berufung der SEC gegen das Urteil von Bundesrichterin Annalisa Torres reagiert. Damit wird es sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren neu aufgerollt wird. Der Streit zwischen Ripple und der SEC begann im Jahr 2020, als die amerikanische Börsenaufsicht den nativen Token XRP als Wertpapier anhand des Howey Tests klassifizierte. Mittlerweile zieht sich das Verfahren seit Jahren hin.
Inhaltsverzeichnis
ToggleRunde 1: das Urteil vom Juli 2023
Bereits im Juli 2023 urteilte Richterin Annalisa Torres vom US-Bezirksgericht New York, dass es sich bei XRP nicht um ein Wertpapier handelt, wenn die Verkäufe über Kryptobörsen an Privatpersonen erfolgt. Anders sieht es mit dem Verkauf an institutionelle Investoren aus. Dieses Urteil war richtungsweisend. Im Fall der Klage der SEC gegen Binance bezüglich des Verkaufs des BNB Tokens urteilte dann eine Richterin vom US-Bezirksgericht in Columbia ähnlich.
Runde 2: Die SEC legt Berufung ein – Torres lehnt ab
Nach dem Urteil teilte die SEC im August 2023 mit, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegt. Darauf reagierte Ripple und argumentierte, dass das Gericht keinen Fehler gemacht hat und mit einer Berufung der Rechtsstreit nur unnötig in die Länge gezogen werden würde. Im Oktober 2023 lehnte die Richterin die Berufung der SEC ab, mit der Begründung, dass die SEC ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen sei.
Runde 3,5: das Verfahren gegen Garlinghouse und Larsen
Bereits 2020 hatte die SEC ein Verfahren gegen Brad Garlinghouse und Chris Larsen angestrengt. Im Oktober 2023 wurde die Anklage seitens der SEC fallengelassen.
Runde 4: das Urteil bezüglich der institutionellen Investoren
Im August 2024 fiel dann das Urteil bezüglich der institutionellen Investoren. Ripple Labs wurde dazu verurteilt, eine Strafzahlung in Höhe von 125 Millionen US-Dollar zu leisten. Im Vorfeld lieferte sich Ripple mit der SEC eine Art Kleinkrieg. Die SEC forderte beispielsweise im Januar 2024 Unterlagen von Ripple, einschließlich der Abschlüsse 2022 und 2023 und Informationen über die XRP Verkäufe. Ripple wies diese Forderung als nicht gerechtfertigt zurück. Bezüglich der Verkäufe der institutionellen Investoren forderte die SEC eine Strafzahlung in Höhe von 2 Milliarden US-Dollar. Ripple hingegen erklärte sich bereit maximal 10 Millionen US-Dollar zu zahlen. Zwischendurch griff Garlinghouse Gary Gensler, den Chef der SEC und so eine Art „Antichrist“ in der Kryptowelt scharf an – ebenso wie die Behörde selbst. Die SEC lehnte den Kompromissvorschlag von Ripple Labs ab, eine Strafzahlung von 10 Millionen US-Dollar zu leisten. Ripple versuchte außerdem, dass Binance Urteil in den Fall miteinzubeziehen. Dieses unterstrich noch einmal die fehlende regulatorische Klarheit bezüglich der Kryptowährungen. Das lehnte die SEC wiederum ab.
Runde 5: die Strafzahlung
Eigentlich hatten die Ripple Labs dazu bereit erklärt, die Strafzahlung zu leisten. Zunächst bat das Unternehmen um einen Aufschub, erklärte sich aber bereit 111 Prozent des Betrages auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Dort sollte das Geld bis 30 Tage nach Ablauf der Berufungsfrist verbleiben. Sollten in dieser Zeit Zinsen erwirtschaftet werden, würden diese ebenfalls an die SEC überwiesen. Die SEC war übrigens mit beidem einverstanden. Experten sahen darin ein Zeichen, dass die SEC Berufung gegen das Urteil einlegen wird. So geschah es dann letztendlich auch. Nun bleibt abzuwarten, ob den Berufungen stattgegeben wird.
Runde 6: … Ausgang offen
Das sagt der XRP Kurs
In den letzten 24 Stunden ist der Kurs des XRP leicht um 0,38 Prozent gesunken. Die Marktkapitalisierung ist ebenfalls leicht um 0,28 Prozent zurückgegangen und liegt jetzt bei rund 29 Milliarden US-Dollar. Allerdings hat der gesamgte Kryptomarkt in den letzten 24 Stunden korrigiert, sodass der Kursrückgang vermutlich darauf zurückzuführen ist.
Hintergrund: der Howey Test
Der „Howey-Test“ legt fest, ob eine Transaktion als „Wertpapier“ eingestuft werden kann. Er geht auf den Supreme Court-Fall *SEC v. W.J. Howey Co.* aus dem Jahr 1946 zurück und wird von der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) genutzt, um zu bestimmen, ob ein Finanzinstrument den US-Bundesgesetzen für Wertpapiere unterliegt.
Dieser hat vier Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, damit eine Investition als Wertpapier gilt:
- Investition von Geld: Es muss eine Geldanlage oder eine vergleichbare Investition vorliegen.
- Erwartung eines Gewinns: Die Investoren müssen die Absicht haben, mit der Investition einen Gewinn zu erzielen.
- Gemeinsames Unternehmen: Die Investition erfolgt in ein gemeinsames Unternehmen, das heißt, der Erfolg der Investoren hängt von den gemeinsamen Anstrengungen des Unternehmens oder anderer Beteiligter ab.
- Gewinne aus den Anstrengungen anderer: Die erwarteten Gewinne müssen im Wesentlichen aus den Handlungen oder der Führung Dritter, typischerweise der Entwickler oder Betreiber des Unternehmens, stammen.
Sind alle vier Kriterien erfüllt, gilt das Finanzinstrument in den USA als Wertpapier
Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2024
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