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Werden Sie Mitglied der Bitget EU Community und teilen Sie 1100 BGB!

2024-07-30 04:30058

Werden Sie Mitglied der Bitget EU Community und teilen Sie 1100 BGB! image 0

Möchten Sie sich einen Anteil am 1100 BGB-Preispool sichern? Das ist ganz einfach! Einfach unserer Bitget Telegram Gruppe beitreten
Aktionszeitraum: 1. August, 10:00 Uhr - 30. August, 10:00 Uhr (UTC+2)
Wie man teilnimmt:
  1. Der Telegram-Gruppe und dem Telegram-Kanal von Bitget beitreten
Prämien:
  1. Die Prämie ist nur für gültige Benutzer verfügbar, die beiden Bitget Global Telegram Channels über diesen Link beitreten und eine Grußnachricht mit #BitgetConnect und Ihrer Bitget-Benutzer-ID senden.
  2. Die ersten 200 neuen gültigen Nutzer erhalten jeweils 1 BGB.
  3. Jeden Donnerstag während der Aktion werden 20 berechtigte Nutzer zufällig ausgewählt und mit 2,5 BGB belohnt. Je früher Sie teilnehmen, desto größer sind Ihre Gewinnchancen!
  4. Laden Sie Ihre Freunde zum Mitmachen ein - je mehr Freunde Sie einladen, desto mehr Prämien können Sie verdienen!
Die besten Einlader werden wie folgt belohnt:
  1. Top 1: 100 BGB (mindestens 300 Eingeladene)
  2. Top 2 - 5: 50 BGB (mindestens 100 Eingeladene)
  3. Top 6 - 10: 20 BGB (mindestens 30 Eingeladene)
  4. Top 11 - 20: 10 BGB (mindestens 10 Eingeladene)
  5. Top 21 - 50: 5 BGB (mindestens 5 Eingeladene)
Der verbleibende Preispool wird unter allen teilnahmeberechtigten Einladenden mit mindestens 3 Einladenden aufgeteilt, wobei jeder bis zu 3 BGB erhält.
Geschäftsbedingungen:
  1. Nur Teilnehmer, die sich über den entsprechenden Link anmelden, sind teilnahmeberechtigt; Partner sind ausgeschlossen. Prämien sind begrenzt und werden nach der Reihenfolge des Eingangs verteilt, solange der Vorrat reicht.
  2. Interne Fonds-Überweisungen werden nicht akzeptiert.
  3. Die Prämien können nicht mit denen anderer Aktionen kombiniert werden und werden innerhalb von sieben Werktagen nach Ablauf der Aktion ausgezahlt.
  4. Betrügerisches Verhalten ist streng verboten. Bitget behält sich das Recht vor, Belohnungen zu widerrufen, wenn ein solches Verhalten festgestellt wird.